erlassen:
Geehrt werden:
Mitglieder der FVgg Gammelsdorf ab 20-jähriger
ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft in 10-jährigen Abständen. Als Berechnungsgrundlage
dient der Zeitpunkt des Eintritts unabhängig vom Eintrittsalter. Das zu ehrende Mitglied
erhält eine Urkunde und eine Anstecknadel.
Vereinsfunktionäre ab 5-jähriger ununterbrochener
ehrenamtlicher Tätigkeit in 5-jährigen Abständen. Als Vereinsfunktionär
gelten alle gewählten Mitglieder des Vereinsausschuss inkl. Vorstand. Der zu ehrende Vereinsfunktionär
erhält eine Urkunde. Bei besonderen Verdiensten ab 15-jähriger Vereinstätigkeit,
kann der Vereinsausschuss über die Zuwendung eines Sachgeschenkes bestimmen.
Diese Ehrungen sind in der Mitgliederversammlung oder
in einem anderen entsprechenden Rahmen durchzuführen. Das zu ehrende Mitglied ist schriftlich
über die geplante Ehrung zu informieren und einzuladen.
Es bleibt den einzelnen Abteilungen vorbehalten, abteilungsinterne
Ehrungen durchzuführen. Hierzu ist eine abteilungsinterne Ehrenordnung festzulegen. Diese
Ehrungen sind in abteilungsinternen Veranstaltungen durchzuführen.
Über Ehrungen die der Ehrenordnung des Bayerischen
Landessportverbandes unterliegen, entscheidet der Vereinsausschuss inkl. Vorstand im Einzelfall.
Den Abteilungen bleibt es eigenständig vorbehalten,
im Rahmen ihres Fachverbandes Ehrungen durchzuführen.
Bei über 15-jähriger Tätigkeit als
1. Vorsitzender der FVgg, kann der Vereinsauschuss eine Person zum Ehrenvorsitzenden der FVgg
erklären.
Bei über 15-jähriger Tätigkeit als
1. Abteilungsleiter, kann der Vereinsauschuss eine Person zum Ehrenvorsitzenden einer Abteilung
erklären.
Der Ehrenvorsitzende der FVgg ist ab dem Zeitpunkt
der Ernennung beitragsfreies Mitglied der FVgg Gammelsdorf. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
ist durch Aushändigung einer Ehrenurkunde zu bestätigen.
Der Ehrenvorsitzende einer Abteilung ist ab dem Zeitpunkt
der Ernennung beitragsfreies Mitglied der jeweiligen Abteilung. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
ist durch Aushändigung einer Ehrenurkunde zu bestätigen.
Bei runden Geburtstagen ab dem 30. Lebensjahr erhält
jedes Mitglied eine Glückwunschkarte.
Ab dem 70. Lebensjahr sind dem Vereinsmitglied in
5-jährigen Abständen persönliche Glückwünsche und ein Sachgeschenk
von Mitgliedern des Vereinsausschuss inkl. Vorstand zu übermitteln. Über das Sachgeschenk
im jeweiligen Jahr ist ein Beschluss des Vereinsausschuss zu fassen.
Beim Tod eines Mitglied des Vereinsausschuss inkl.
Vorstand, ist am offenen Grabe ein Kranz niederzulegen. Die Verdienste des Verstorbenen Vereinsfunktionär
sind hierbei öffentlich zu würdigen.
Beim Tod eines Gründungsmitgliedes oder eines
ehemaligen Vereins Funktionäres der eine ununterbrochene 5-jährige ehrenamtliche
Tätigkeit durchgeführt hat, ist ein Kranz nieder zulegen.
Beim Tod eines Vereinsmitgliedes ist eine Blumenschale niederzulegen.
Für die verstorbenen Mitglieder der FVgg Gammelsdorf
ist jährlich ein Gedenkgottesdienst abzuhalten.
Es bleibt den einzelnen Abteilungen vorbehalten, abteilungsinterne Regelungen zu treffen. Hierzu ist eine abteilungsinterne Regelung festzulegen. Diese Ehrungen sind abteilungsintern durchzuführen.
Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung zum 1. Januar
1999 in Kraft.
Gammelsdorf, den 17. April 1998.